I. Geltung
Die nachstehenden Bedingungen gelten nur im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und entsprechenden ausländischen Vertragspartnern. Sie gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Firma orangedental GmbH & Co. KG (nachfolgend orangedental), soweit nicht durch schriftliche einzelvertragliche Regelung ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenste- hende oder von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern (nachfolgend Besteller) finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers vorbehaltlos Lieferungen oder Leistungen annehmen.

II. Vertragsschluss
1. Angebote von orangedental sind stets freibleibend.
2. Vertragsabschlüsse, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die zu dem Angebot von orangedental gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

III. Liefer- und Leistungszeit
Die von orangedental genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

IV. Versand und Gefahrenübergang
1. Die Gefahr für den Verlust bzw. die Beschädigung der Ware geht auf den Besteller über, wenn die Sendung das Lager verlässt. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, eine Transportversicherung erfolgt grundsätzlich auf Kosten desselben und nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Die Verpackung der Ware erfolgt stets in Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Im Übrigen wählt orangedental die Versandart im Zweifel nach billigem Ermessen.
2. Sofern der Versand auf Wunsch des Bestellers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Besteller über. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
3. Bei schuldhafter Nichteinhaltung einer Lieferfrist durch orangedental ist der Besteller erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und nach erfolglosem Verstreichen derselben berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. orangedental ist zu Teillieferungen berechtigt.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer Bezahlung Eigentum von orangedental.
2. Eine Verpfändung oder eine Sicherungsübereignung der Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, ist dem Besteller untersagt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen von Dritter Seite hat der Besteller auf das fremde Eigentum hinzuweisen und orangedental unverzüglich zu unterrichten. Kosten, die orangedental durch Interventionen entstehen, hat der Besteller zu tragen.
3. orangedental ist berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- oder sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst eine derartige Versicherung nachweislich abgeschlossen und die Ansprüche an orangedental abgetreten hat.
4. Gerät der Besteller in Verzug oder wird er zahlungsunfähig, so ist orangedental berechtigt, die in ihrem Eigentum stehende Ware herauszuverlangen. Der Besteller gestattet orangedental bereits hiermit unwiderruflich zu diesem Zweck das Betreten seiner Räume oder Grundstücke sowie die Abholung der gelieferten Ware.
5. Soweit aufgrund des Eigentumsvorbehaltes Ware zurückgenommen oder verwertet wird, erfolgt dies auf Kosten des Bestellers. Vorbehaltlich eines weitergehenden Schadens ist orangedental berechtigt, 15 % des Verwertungserlöses als Kostenpauschale zu berechnen, wenn nicht der Besteller nachweist, dass orangedental ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

VI. Zahlungen
1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang können vom Besteller 2 % Skonto abgezogen werden.
2. Abweichende Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
3. orangedental ist berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller zu verrechnen.
4. Wird orangedental nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt oder gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ist orangedental
berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen; werden diese auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, so kann orangedental unbeschadet weiterer Rechte von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
5. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich orangedental ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur der Erfüllung halber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
6. Bei Zahlungsverzug des Bestellers hat dieser Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem Tag der Fälligkeit zu bezahlen. orangedental bleibt es vorbehalten, einen nachweislich höheren Zinsschaden geltend zu machen.
7. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Besteller nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder auf groben Vertragsverletzungen von Seiten orangedental beruhen.

VII. Gewährleistung
1. Der Besteller ist verpflichtet, Ware im Hinblick auf offensichtliche Mängel sowie in Bezug auf deren Vollständigkeit, insbesondere nach Art und Menge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung zu untersuchen und Abweichungen innerhalb gleicher Frist orangedental schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist der Eingang der Mängelanzeige bei orangedental. Verdeckte Mängel müssen orangedental unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach deren Entdeckung schriftlich angezeigt werden.
2. Unterlässt der Besteller die Anzeige nach Ziffer 1, so gilt die gelieferte Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
3. orangedental ist berechtigt, gewährleistungspflichtige Mängel nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Teils oder des ganzen Liefergegenstandes zu beseitigen. Der Besteller wird orangedental die für die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.
4. Sofern orangedental Teile ersetzt, gehen die entfernten Teile in deren Eigentum über.
5. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen.
6. Die Gewährleistungsansprüche stehen nur dem Besteller zu und sind nicht abtretbar.
7. Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablieferung der Ware und endet ein Jahr danach. Durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beginnt die Verjährung nicht erneut.
8. §§478 f. BGB bleibt unberührt.
9. orangedental haftet nicht für Defekte und deren Folgen, die entstanden sind oder entstanden sein können durch eine nach Ablieferung eingetretene natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedienungs-, oder Anschluss- vorschriften, Korrosion, Verunreinigung in der Luftversorgung oder chemische oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht zulässig sind.

VIII. Haftung
1. Ansprüche auf Schadensersatz stehen dem Besteller nur zu, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grob fahrlässiges Verhalten von Seiten orangedental, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist. Im Falle von grobem Verschulden der Erfüllungsgehilfen sowie bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), haftet orangedental lediglich für den typischen, vorhersehbaren Schaden.
2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften sowie für etwaig abgegebene Garantien bleibt unberührt.

IX. Schutz- und Urheberrechte
1. orangedental überträgt dem Besteller das einfache Nutzungsrecht an den ihm überlassenen Programmen und Dokumentationen.
2. Eine weitere Übertragung der Software inkl. der Hardware darf nur mit der vorherigen Zustimmung von Seiten orangedental erfolgen.
3. Für eine Weiterübertragung an Personen, die im ärztlichen Bereich tätig sind (z.B. Praxisnachfolger), wird die Zustimmung in Aussicht gestellt. Eine Weitergabe an Mitbewerber von orangedental ist unzulässig.
4. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bedingungen, verpflichtet sich der Besteller für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,– zu bezahlen. orangedental bleibt es vorbehalten, darüber hinausgehende Schäden geltend zu machen, dem Besteller, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5. Kopien dürfen nur für den eigenen Gebrauch gefertigt werden. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von dem Besteller auch auf den Kopien anzubringen.

X. Zusätzliche Leistungen
Sollte ein Softwarewartungsvertrag abgeschlossen worden sein, so gelten ergänzend nachfolgende Bedingungen:
1. Der Softwarewartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Monat der Auslieferung des Programms an den Besteller. Es kann beiderseits mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. orangedental ist zur vorzeitigen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, insbesondere wenn der Besteller mit mehr als einer Monatsgebühr für die Aktualisierung in Verzug gerät und/oder der Besteller ohne vorherige Abstimmung Änderungen an dem Programm vornimmt. Das Recht von orangedental, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
2. orangedental wird Änderungen an den gelieferten Software-Programmen, die aufgrund geänderter Gesetze der Bundesrepublik Deutschland erforderlich werden, innerhalb einer angemessenen Zeit in das gelieferte Software-Programm integrieren und dem Besteller zur Verfügung stellen. Als angemessener Zeitraum gilt eine Dauer von bis zu acht Wochen nach Bekanntwerden der Änderung. Darüber hinaus erhält der Besteller verbesserte Versionen des Programms oder von Programmteilen, sofern sich diese auf vom Besteller vorher erworbene Programme oder Programmteile beziehen. Die vorgenommenen Programmänderungen werden dem Besteller in Form von Disketten, CD-ROM, zum Download auf der Internetseite von orangedental (https://www.orangedental.de) oder durch Neubespielung der Festplatte zur Verfügung gestellt. Für eine gegebenen- falls erforderlich werdende Neubespielung der Festplatte sind von dem Besteller unter Anrechnung der für einen Monat zu entrichtenden Aktualisierungsgebühr je nach Aufwand, höchstens jedoch EUR 800,– zuzüglich Mehrwertsteuer zu bezahlen.
3. Der Besteller hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass seine Datenverarbeitungsanlage den für den Gebrauch der aktualisierten Programme notwendigen technischen Erfordernissen entspricht.
4. Die vereinbarte Gebühr für die Softwarewartung zuzüglich Mehrwertsteuer wird von dem Bankkontodes Bestellers monatlich jeweils zum 15. abgebucht. Der Besteller wird hierzu eine Bankeinzugsermächtigung erteilen. Sollte das Bankkonto des Bestellers die erforderliche Deckung nicht aufweisen, ist orangedental bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Gebühren von der Verpflichtung zur Aktualisierung befreit. orangedental ist berechtigt, die monatlichen Gebühren für die Aktualisierung zum Ausgleich der allgemeinen Preissteigerungen mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten angemessen zu erhöhen.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Erfüllungsort ist für beide Teile Biberach/Riß.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich Wechsel und Scheckprozessen hieraus ist das für Biberach/Riß zuständige Gericht; orangedental ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts, soweit es auf fremde Rechtsordnungen verweist und unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) sowie sonstiger internationaler Konventionen über das Recht des Warenverkaufes.

XII. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

[Stand: Juni 2011] Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma orangedental – GmbH & Co. KG